Ziele der VGgB / Sinn und Zweck

1. Die VGgB ist der Zusammenschluss von hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern und Geschäftsleitern genossenschaftlicher Kreditinstitute in den Verbandsgebieten Frankfurt/Karlsruhe und Stuttgart.

2. Die VGgB hat die satzungsmäßige Aufgabe, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sonstigen beruflichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern und zu vertreten. Beispiele:

- Rechtliche Interessenvertretung:

Durchsetzung einer einheitlichen, für Geschäftsleiter optimierten Dienstrechtsschutzversicherung (vgl. Ziff. 3). Benennung fachkundiger Rechtsanwälte zur Vertretung vor Gericht oder gegenüber Dritten.

- Wirtschaftliche Interessenvertretung:

Durchsetzung einheitlicher, geeigneter Dienst- und Pensionsverträge. Überarbeiten der Gehaltsrichtlinien seitens der Verbände sowie Durchführung eigener Erhebungen bei den Mitgliedern.

- Sonstige berufliche Interessenvertretung:

Veranstaltungen, Beratungen und Empfehlungen in Fragen, die die berufliche Sphäre unserer Mitglieder insgesamt oder im Einzelfall berühren.

3. Aufgrund des Umfangs der Versicherungsleistung beträgt der Jahresbeitrag ab 2010 25,00 € Mitgliedsbeitrag zzgl. 329,00 € Versicherungsprämie.

Umfang des Versicherungsschutzes (Selbstbeteiligung: 2.300,00 € bzw. 250,00 € für Partnerkanzleien). Deckungssumme: T€ 500 pro Versicherungsfall für:

  1. a)  Vermögensschaden-Rechtsschutz – außergerichtlich und gerichtlich – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Mitglieds, wenn dieses wegen des Ersatzes von Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. Leistungsumfang T€ 150 pro Versicherungsfall.

  2. b)  Schadenersatz-Rechtsschutz – außergerichtlich und gerichtlich – für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.

  3. c)  Spezial-Straf-Rechtsschutz – außergerichtlich und gerichtlich – für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechtes. (Der Abschluss einer Spezial-Strafrechtsschutzversicherung oder D + O-Versicherung durch die Bank für Vorstand und Mitarbeiter oder Aufsichtsrat bleibt im Belieben der Bank. Keinesfalls schließen sich die Versicherungen gegenseitig aus).

  4. d)  Anstellungsvertrags-Rechtsschutz – außergerichtlich und gerichtlich – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem der versicherten Funktion zugrunde liegenden Anstellungsvertrag.

  5. e)  Sozialgerichts-Rechtsschutz – gerichtlich – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.

  6. f)  BaFin- Rechtsschutz – für Rechtsstreitigkeiten mit der BaFin.

4. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung neu festgesetzt. Neumitglieder zahlen einmalig eine von der Mitgliederversammlung festgesetzte Aufnahmegebühr von z. Zt. 102,50 €.