Ziele der VGgB / Sinn und Zweck
- Die VGgB ist der Zusammenschluss von hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern und Geschäftsleitern genossenschaftlicher Kreditinstitute in den Verbandsgebieten Frankfurt, Karlsruhe, Stuttgart.
- Die VGgB hat die satzungsmäßige Aufgabe, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sonstigen beruflichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern und zu vertreten. Beispiele:
- Rechtliche Interessenvertretung:
Durchsetzung einer einheitlichen, für Geschäftsleiter optimierten, Dienstrechtsschutzversicherung (vgl. Ziff. 3). Benennung fachkundiger Rechtsanwälte zur Vertretung vor Gericht oder gegenüber Dritten. - Wirtschaftliche Interessenvertretung:
Durchsetzung einheitlicher, geeigneter Dienst- und Pensionsverträge. Überarbeiten der Gehaltsrichtlinien seitens der Verbände sowie Durchführung eigener Erhebungen bei den Mitgliedern. - Sonstige berufliche Interessenvertretung:
Veranstaltungen, Beratungen und Empfehlungen in Fragen, die die berufliche Sphäre unserer Mitglieder insgesamt oder im Einzelfall berühren.
- Rechtliche Interessenvertretung:
- Aufgrund des Umfangs der Versicherungsleistung beträgt der Jahresbeitrag ab 2010 25,00 € Mitgliedsbeitrag zzgl. 329,00 € Versicherungsprämie. Falls eine D&O-Versicherung ihrer Bank bei der R+V Versicherung besteht, kann der Versicherungsanteil unter a) Vermögensschaden-Rechtsschutz ausgenommen werden um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Dadurch ermäßigt sich die Versicherungsprämie entsprechend um 30%.
Umfang des Versicherungsschutzes (Selbstbeteiligung: 2.300,00 € bzw. 250,00 € für Partnerkanzleien):
Deckungssumme: 500 T€ pro Versicherungsfall für:- Vermögensschaden-Rechtsschutz (sofern mitversichert) - außergerichtlich und gerichtlich - für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Mitglieds, wenn dieses wegen des Ersatzes von Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. Leistungsumfang 150 T€ pro Versicherungsfall.
- Schadenersatz-Rechtsschutz - außergerichtlich und gerichtlich - für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.
- Spezial-Straf-Rechtsschutz - außergerichtlich und gerichtlich - für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts (Der Abschluss einer Spezial-Strafrechtsschutzversicherung oder D&O-Versicherung durch die Bank für Vorstand und Mitarbeiter oder Aufsichtsrat bleibt im Belieben der Bank. Keinesfalls schließen sich die Versicherungen gegenseitig aus).
- Anstellungsvertrags-Rechtsschutz - außergerichtlich und gerichtlich - für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem der versicherten Funktion zugrunde liegendem Anstellungsvertrag.
- Sozialgerichts-Rechtsschutz - gerichtlich - für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
- BaFin-Rechtsschutz - für Rechtsstreitigkeiten mit der BaFin.
- Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung neu festgesetzt. Neumitglieder zahlen einmalig eine von der Mitgliederversammlung festgesetzte Aufnahmegebühr von z.Zt. 102,50 €.